Finanzierung
Hier möchten wir Ihnen die zu erwartenden Kosten transparent machen, sowie ergänzende Informationen über Zuschüsse und Entlastungen geben.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen zwecks Erstellung eines individuellen und belastbaren Angebots jederzeit vertrauensvoll zur Seite.
Mit Pflegegrad
Ohne Pflegegrad
Pflegegrad 1
Wenn Sie über den Pflegegrad 1 verfügen, so stehen Ihnen folgende Zuschüsse zur Verfügung:
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- 125 Euro pro Monat
- Diese dürfen bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgespart werden.
Pflegegrad 2 bis 5
Wenn Sie über den Pflegegrad 2 bis 5 verfügen, so stehen Ihnen folgende Zuschüsse zur Verfügung:
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- 125 Euro pro Monat
- Verhinderungspflege: 1.612 Euro im Jahr, zzgl. evtl. Aufstockung der Kurzzeitpflege 806 Euro. Folglich insgesamt bis zu 2.418 Euro
- 40% der Pflegesachleistung
Selbstzahler
Wenn kein Pflegegrad vorhanden ist, ist der Kunde / die Kundin Selbstzahler. Der aktuelle Stundensatz beträgt 44€ pro Stunde. Bei Betreuung auf Dauer, ist ein Rabatt möglich.
Steuerliche Entlastung
Unsere Leistungen können – je nach beruflicher und finanzieller Situation – als außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen bei der jährlichen Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Wir bitten Sie darum, sich (z. B. bei einem Steuerberater) entsprechend zu informieren.
Erstattung der Unfallversicherung
Wenn die Betreuungsbedürftigkeit einer Person durch einen Unfall entstanden ist, sollte geprüft werden, inwieweit durch die gesetzliche oder private Unfallversicherung Kosten übernommen beziehungsweise erstattet werden.
Haushaltshilfe nach Sozialgesetzbuch V
Unser Unternehmen ist kein ambulanter Pflegedienst, damit im Saarland nicht berechtigt zur Leistungsabrechnung für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V). Sie können jedoch Ihre Krankenkasse auf unsere Leistungen aufmerksam machen und uns kontaktieren.